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H-Kennzeichen


Die Steuern betragen (wie auch bei den roten Kennzeichen) 191 Euro im Jahr.

Die Versicherung gibt es fuer um die 200 Euro per Anno IMHO etwas guenstiger als fuer die Roten 07ner.

Mindestalter fuer H-Kennzeichen sind 30 Jahre.

Je nach Zulassungsstellen wird auf das Jahr, oder den genauen Termin abgestimmt: Erstzulassung am 08.03.1975, H-Kennzeichen ab 08.03.2005, oder 21.09.1975, H-Kennzeichen ab 01.01.2005. Diese unterschiedlichen Regelungen liegen durchaus im Ermessen der Zustaendigen.

Nach 21 c StVZO werden Oldtimer, die ein H-Kennzeichen benutzen wollen, vom TUEV (oder in den Oestlichen Bundeslaendern von der DEKRA) ueberprueft. Die stellen dann fest, ob das vorgefuehrte Fahrzeug ein Oldtimer ist - oder nicht.

Das Gutachten enthaelt den Hersteller des Fahrzeuges einschliesslich der Schluesselnummer, Fahrzeug-Ident-Nummer, Jahr der Erstzulassung, die Wertung dass die Oldtimerkennzeichen zugeteilt werden koennen, Ort und Datum sowie Unterschrift mit Stempel und Kennnummer des amtlich anerkannten Sachverstaendigen.

Infos zur Vorgehensweise bekommt man auch hier




Hi Leute,
Ihr könnt mir bestimmt weiterhelfen (hoffentlich)!!!!

Ich habe einen schönen 64´er unglücklich Amazon mit H- Zulassung (wie es sich auch gehört) und nun solls dazu noch Gasdruck Sportstoßdämpfer, kürzere Federn (40mm) und 205´er Reifen auf der guten alten 5,5 x 15 Zoll Kronprinzfelge geben....!!!

Dann wärs nicht nur schön, sondern ....!!
Was sagt der TÜV dazu? H-Zulassung möchte ich aber natürlich nicht verlieren....
Gibts da irgenwelche Möglichkeiten?
Gute Tipps?
Irgendetwas?
Danke im Voraus!!
Das sagen die TÜV-Richtlinien (inzwischen Bestandteil der StVZO):

Fahrwerk

? Das Orignalfahrwerk ist gefordert.
? Keine Tiefer- oder Höherlegung (wenn nicht schon damals als legales Zubehör angeboten).
? Keine Verstell-Achsen (z.B. VW-Käfer-Vorderachse).
? Es dürfen nur Originalfedern oder originalgetreue Ersatzteile (auch härtere Dämpfer erlaubt, aber nur mit gleichen Anbaumaßen) Verwendung finden.

Reifen/Räder

Folgende Voraussetzungen sind der Begutachtung zugrunde zu legen:

  • Originalausrüstung oder zeitgenössisches Zubehör, das der StVZO entspricht.
  • Nur dem Erstzulassungszeitraum entsprechend zeitgemäße und mögliche Umrüstungen (Liste A aus altem § 36 StVZO beachten, z.B. grüne TÜVIS)
  • Werksfreigegebene Umrüstungen
  • Reifengröße max. 2 „Nummern“ breiter als am Original.
    Beispiel: MG-B
    Grundausstattung: 165SR14
    mögliche Umrüstung: 185/70SR14 (Felgenbreite beachten!).
  • Umrüstungen, die nachweislich bereits vor 20 Jahren, bezogen auf den Zeitpunkt der Oldtimerbegutachtung, vorschriftsmäßig durchgeführt worden sind.
  • Umbereifungen von Diagonal- auf Radial-Reifen sind grundsätzlich möglich.
  • Unterschiedliche Reifengrößen vorne/hinten nur, wenn ab Werk bereits vorgesehen oder im Räderkatalog bzw. zeitgenössischen Prüfberichten aufgelistet (also keine „Hot-Rod-Fahrzeuge“).
  • Alle im Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp aufgeführten Umrüstungen sind möglich, auch wenn sie nicht bereits vor 20 Jahren eingetragen waren.
Bei der Tieferlegung mußt Du also nachweisen, daß es das damals schon gab. Und bei den 205er Reifen könntest Du evtl. mit dem Räderkatalog (sollte beim TÜV vorhanden sein) weiter kommmen.

Gruß
Günter


Hallo Uli,

mit dem Amazon bin ich bei der AXA (zum Vertragsantritt war es noch die Albingia). Mit dem 78er 244 bin ich bei der Gothaer. Ich hab beide Versicherungen über Agenturen abgeschlossen. Interessanterweise hätte ich als Direkt-Kunde nicht diese Konditionen bekommen. Meine 66er Zone hätte Bj. 65 sein müssen für den günstigeren Tarif und der 244 wäre eigentlich 2 Jahre zu jung gewesen. Einen Schadensfall hatte ich allerdings (zum Glück) noch nicht.

Gruß
Günter

hallo günther,
wo bist du versichert? ich habe jetzt drei autos bei der württembergischen und bin sehr zufrieden. ich hatte einen schadensfall. der wurde schnell, ohne bürokratie und super geregelt. daran messe ich auch eine versicherung. was nützt mir ein sehr günstiger tarif, wenn ich hinterher ärger mit der bürokratie habe. also, württembergische, empfehlenswert.
gruss uli




Geschrieben von gs_122_244_850 am 16. Januar 2004 17:45:31:

Als Antwort auf: H-Kennzeichen geschrieben von Sebastian Schneider am 16. Januar 2004 13:05:56:

Hallo Sebastian,
hier findest Du den offiziellen Anforderungskatalog zum H-Kennzeichen:
http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/service_shopping/qcntgydprljt.asp
Zum Thema Motor steht dort in Kurzform:
Es sind nur Motoren aus der gleichen Baureihe zulässig (also maximal B20B)
Ausnahmen:
- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).

Da es den B23E aber erst seit 1978 oder 79 gibt, hast Du schlechte Karten.

Gruß
Günter

Re: Sonnendach original ja

Geschrieben von uli 745 oscar 544 345 MG midget. am 16. Februar 2004 22:02:59:

Als Antwort auf: Sonnendach geschrieben von St.Hagner am 16. Februar 2004 21:53:34:

Wieder mal eine H-Kennzeichen-Frage:
was sagt der TÜV zu nachträglich eingebauten Sonnen-/ Schiebedächern?
MFG,
St.Hagner


wenn original faltdächer -oder schiebedächer, die es damals schon gab, nachgerüstet werden ist die sache i.o. wenn du ein glasklappdach einbaust, erhälst du beim TÜV die bastonade (20 mit dem rohrstock auf den körperteil, auf dem du sitzt). anschliessend bekommst du salz auf die fussohlen und dann darf eine ziege dran lecken.
gruss uli




TÜV-Kompetenz

Geschrieben von gs_122_244_850 am 14. Februar 2004 10:19:49:

Als Antwort auf: Re: Das hört sich ja gut an. Vielen Dank! geschrieben von Kurt Cobain am 14. Februar 2004 00:05:15:

Ich kenne einen konkreten Fall, bei dem ein unwissender TÜV-Prüfer zuerst einem B18-Amazon das H-Kennzeichen verweigert hatte, weil ein B20 drin ist. Und das ist ein Motor aus der gleichen Baureihe. Das fällt nicht mal in die Kategorie Ausnahmen......

Hallo Kurt,
den B21ET gabs ab Modelljahr 81. Du kannst ja auch einen frühen B23E mit 140PS nehmen, den gabs schon im Modelljahr 80.
Der Anforderungskatalog ist übrigens inzwischen Bestandteil von §21c StVZO. Es soll ja auch TÜV-Beamte geben, die nicht alles wissen.....
Gruß
Günter

Hallo!
Viele Dank für die Infos!
Das mit dem Anforderungskatalog, was hast du damit gemeint? Könntest du das für solche Dummen wie mich noch mal erklären? Da kann ich nun nicht direkt etwas mit anfangen.
Meinst du den Abschnitt, wo steht, dass auch der Motor 30 Jahre alt sein muss? Dass das evtl. nicht jeder Tüvheini weiß?
Gruß, Kurt Cobain


Wenn Du nicht unbedingt einen B230 (geht auch, aber du mußt länger warten) einbauen willst und es ein B21 auch tut, geht es auch mit H-Kenntzeichen.
Hier der Wortlaut der Richtline für H-Kennzeichen (kann man komplett bei www.tuevs.de runter laden):
"...Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps anerkannt werden.? Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps anerkannt werden.
......
Ausnahmen:
Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).
Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es sich bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß..."
Gruß
Günter


Hallo!
Vielen Dank Günter!
Das hört sich ja schon viel besser an.
Wann war denn das erste Baujahr des B 21 ET? Ich glaube auch erst ´82 oder so.
Der würde ja auch schon absolut reichen. Ist bloß bestimmt nicht so einfach, so einen gebraucht zu bekommen, aber auch nicht unmöglich.
Dann weiß ich ja endlich, was man tun kann, wenn der Euromotor den Geist aufgibt.
Muss erst mal beim Straßenverkehrsamt anfragen, ob man mit dem Bertone nicht evtl. ein/ zwei Jahre eher H- Zulassung bekommen kann, weil davon nur noch so wenig rumdüsen. In manchen Fällen machen die das, habe ich gehört.
Gruß, Kurt Cobain


Hallo!
Hab auch mal eine Frage wegen H- Kennzeichen:
Ist also alles, was es damals für das Fahrzeug zu ordern gab, bei der H- Abnahme erlaubt, auch wenn es jetzt erst eingebaut und eingetragen wurde?
Konkret: Gibts in ca. 4 Jahren Ärger, wenn ich beim 262 c nun Holzlenkrad (das, was es damals über Volvo zu bestellen gab, auch wenn es von Raid ist) und Virgos (mit 205/60er Eintragung) dranbaue?
Hätte man ja alles damals ab Werk haben können und deshalb stört es den Tüvprüfer bei der H- Abnahme nicht, stimmt´s?
Wann es dann letztendlich drangebaut wurde ist also egal, oder?
Gruß, Kurt Cobain


hallo kurt,
das ist zeitgenössisches zubehör.die virgos sind von 1979 und die holzlenkräder gab es damals schon.als faustregel gilt.das alles erlaubt ist,was es ab erstzulassungsdatum plus 10 jahren gab.wobei der einbau anderer zeitgenössischer motore ,die bauartgleich sind,zulässig ist.also z.b. alle v6,aber kein vierzylinder.die nachrüstung eines B 28 in einen 77er ist zulässig,weil es den letzten 262 mit diesem motor gab.
grüsse uli


Hallo!
Danke für die schnelle Antwort!
Also das heißt, ich dürfte auch etwas einbauen, was es erst 9 Jahre nach EZL gab? Wie sieht es denn dann aus mit Polaris auf dem Bertone? Gabe es die schon ´88? Nicht das ich das wirklich vorhätte, ist ja ein Stilbruch beim Bertone, nur rein interessehalber. Freigabe für Polaris auf´m 2er gibts aber sowieso nur für den 245er glaube ich.
Dass da ein B 28 drin ist, hätte ich ihm ja nicht gerade auf die Nase gebunden, aber wenn es sogar zulässig ist, umso besser. Na ja, eingetragen ist der nicht, aber vom Vorgänger umgebaut (wirklich!) und offiziell weiß ich ja nichts davon.
Schade, dass da kein 4- Zylinder rein darf! Sonst würde dieser schwachbrüstige Euromotor rausfliegen und ein B 230 ET oder B 230 ET Einzug halten...
Gruß, Kurt Cobain


hallo,
warum hälts du den b28e für so schwachbrüstig? ich so nen alten test (~1981), in dem der b28e mit automatik unter 10s von 0 auf 100km/h schafft. die kiste hat doch 155ps mit 240nm. sind identisch mit den werten für den b21et, zwar nicht so drehzahlfreudig, dennoch denke ich dass die kiste mit nem b28e (natürlich mit m46) bis ganz gut bedient ist, hab schon von hohen laufleistungen von ueber 450tkm gehört.
mfg, armin


Hallo!
Na ja, also nach ersten Fahreindrücken war ich nicht begeistert...
Ich finde der ist kein bisschen "spritziger" (schneller passt hier irgendwie nicht), oder beschleunigt kein bisschen besser als ein gutlaufender B 230 F mit M 47. Ist natürlich subjektiv, aber von den 40 PS mehr habe ich zumindest nichts gemerkt, aber auch gar nichts. Auf dem Papier mag ja sein, aber gefühlsmäßig war das nicht der Knaller. Kann sein, dass der B 28 E erst mal wieder einige hundert Kilometer gefahren werden will, bis der wieder etwas freigefahren ist und besser läuft, aber genau da ist auch schon das zweite Problem:
In anbetracht der umbezahlbaren Reparaturkosten, wenn an den Euromotor wirklich mal die Kopfdichtung oder etwas größeres gemacht werden muss, traut man (oder zumindest ich) sich nicht, mit dem wie mit einem B 230er Motor zu fahren... Man vermeidet hohe Drehzahlen und zumindest ich fühle mich damit fast ein bisschen wie auf einer tickenden Zeitbombe... Wenn an dem mal etwas ist, wird es gleich unverhältnismäßig viel teurer als bei einem Schaden an einem Vierzylindermotor aus einem 2er und deswegen behandele zumindest ich meinen Euromotor so schonend, wie es nur geht, was natürlich auch nicht zu einem besonders rasanten Fahrgefühl beiträgt.
Vielleicht übertrieben und auch ich habe auch schon von hohen Laufleistungen dieser Motoren gehört, aber wer sagt mir, dass nicht auf einmal die Kopfdichtung dieses mit thermischem Problemen behafteten Motors flöten geht? Muss ja nicht wegen üblen Heizens sein, sondern einfach weil die auch schon auf die 30 Jahre zugeht...
Na ja, man wird sehen. Sollte an dem Motor wirklich mal etwas großes kaputtgehen, kommt da ein Vierzylinder rein und dann eben keine H- Zulassung.
Gruß, Kurt Cobain




Re: H-Kennzeichen und Gasanlage

Geschrieben von uli 745 oscar 544 345 MG midget. am 10. Februar 2004 21:14:45:

Als Antwort auf: H-Kennzeichen und Gasanlage geschrieben von ronn am 10. Februar 2004 20:09:56:

Salut Oldie-Fans,
Ich habe meinen Oldie vor wenigen Wochen auf Erdgasbetrieb nachrüsten lassen. Alles Prima, außer das mir der TÜV trotz 33 Autojahren den Bescheid für ein H-Kennzeichen nicht positiv bescheinigen will. Grund: Einzig und allein die Erdgasanlage.
Da ich hier oft von Flüssiggas bzw. Autogas lese, was ja ähnlich gelagert ist, hoffe ich, ihr könnt mir helfen.
1. hörte ich davon, dass es eine Gutachtenliste geben soll, auf der außer den normalen Anforderungen für ein H-Kennzeichen steht, dass Flüssig/Erdgas wegen der sauberen Abgaswerte dem KAT gleichgesetzt wird. Wer hat diese Liste und kann sie mir per Mail zusenden.
2. Wer kann mir einen guten TÜVtler (per Mail oder Telfon) nennen, der mir ein H-Kennzeichen mit Erdgasanlage erteilt?
Ihr seit meine letzte Hoffnung.
Danke
Ronny
Mail: RonnBoehme(at)gmx.de
03578/300390, tags 03578/337112, Handy 01753321520


hallo ronny,
du hast es auch etwas ungeschickt angefangen.deine erdgas anlage erfüllt tatsächlich in keiner weise die kriterien für eine H-zulassung,es sei denn ,du kannst nachweisen,das derartige anlagen damals schon eingebaut wurden und damit zeitgenössisch sind.damit wirst du jetzt bei jedem TÜV-prüfer auf granit beissen.einzige möglichkeit,ausbauen,H-abnahme und wieder einbauen.wobei der einbau in klassiker geschmackssache ist.mir gefällts nicht.ich lasse meine autos entweder original oder baue zeitgenössisch um.das heisst,alles was es damals gab ,ist erlaubt.b20 b im 544 ist z.b. erlaubt.
gruss uli


Re: H-Kennzeichen und Gasanlage

Geschrieben von niklas am 11. Februar 2004 10:20:56:

Als Antwort auf: Re: H-Kennzeichen und Gasanlage geschrieben von uli 745 oscar 544 345 MG midget. am 10. Februar 2004 21:14:45:

moin zusammen,
nachträglich einbauen ist auch quatsch, weil der tüv prüfer dann die oldtimer schlüsselnummer streichen würde...
ich weiß nur, dass es bei autogas geht. habs ja selber gemacht. tüv-tourismus ist hier gefragt. die autogasanlagen gabs ja auch schon vor weit mehr als 30 jahren..
...du hast post
gruß
niklas




Re: B280?

Geschrieben von uli 745 oscar 544 345 MG midget. am 11. Februar 2004 17:58:21:

Als Antwort auf: Motortausch bei H Zulassung geschrieben von ralph264 am 11. Februar 2004 09:42:45:

Hallo zusammen,
darf ich wirklich einen B280 in einen 1979er 264 einbauen ohne das H zu gefährden?
Nicht das ich das plane, mich interessiert nur ob das geht.
Nette Grüße,
ralph264

hallo ralph,
gehen tut es ,aber ob der motor mit H akzeptiert wird ,liegt im ermessen des prüfers.den B28 muss er dagegen akzeptieren, weil der in der letzten serie 262 eingebaut war.
gruss uli

Re: B280?

Geschrieben von niklas am 11. Februar 2004 19:02:25:

Als Antwort auf: Re: B280? geschrieben von uli 745 oscar 544 345 MG midget. am 11. Februar 2004 17:58:21:

moin,
als wenn die tüv-männer bemerken, dass da ein b280 drin steckt...
gruß
niklas

Re: B280?

Geschrieben von ralph264 am 12. Februar 2004 09:10:43: Als Antwort auf: Re: B280? geschrieben von niklas am 11. Februar 2004 19:02:25:

Hallo,
halt die nicht alle für blöd, bei der Vollabnahme grinste mich der TÜV Mensch an und meinte: B27 hää? Nockenwellen noch ganz?
Ganz unterbelichtet sind die nun auch nicht...
Nette Grüße,
ralph264




Anmerkung:

Wer noch Ideen und Erkenntnisse hat, bitte einfach einen Beitrag ins Technikforum unter dem Betreff "A-Z" und unter angabe des Themas. Der Beitrag wird dann ins A-Z mit aufgenommen! Kann eine Weile dauern aber der Wille ist da 3;o)

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