ALTER-SCHWEDE . de

Das Auto-Forum für Schwedenfans oder solche die es werden wollen

Technik
A - Z



-->> Haftungsausschluss hier klicken <<--

pfeifendes geraeusch beim 940 aus dem armaturenbrett

Re: pfeiffendes Geräusch
Geschrieben von uli 745 oscar 544 345 MG midget. am 05. März 2005 09:10:24:

Als Antwort auf: pfeiffendes Geräusch geschrieben von peter940 am 05. März 2005 08:19:51:

>Seit heute entsteht während der Fahrt zwischen 80-120 Std. km
>ein Pfeiffton irgenwo im Armaturenbrett.
>Volvo 940 TD .
>Habe keine Erkärung.


kleb deine obere windschutzscheibenzierleiste mal mit band ab. ursache ist immer vibration, die sich über die A-säule so überträgt, das man das geräusch aus der heizung hört. wenn es dann weg ist, zierleiste mit kitt unterlegen. ansonsten, wenn es das nicht ist, mal mit den heizungsregler spielen.
welche heizung?
umluft gedrückt?

grüsse uli




Anmerkung:

Wer noch Ideen und Erkenntnisse hat, bitte einfach einen Beitrag ins Technikforum unter dem Betreff "A-Z" und unter angabe des Themas. Der Beitrag wird dann ins A-Z mit aufgenommen! Kann eine Weile dauern aber der Wille ist da 3;o)

[ Ich habe noch Fragen ] - [ Ich weiss mehr! ] - [ Reparaturbuecher ] - [ Zum A-Z ] - [ Zum Schweden ]


DISCLAIMER
Wer einen eigenen Beitrag fürs A-Z hat einfach kurz an dirk945@alter-schwede.de schicken. Kann eine Weile dauer bis es eingebaut wird, aber der gute Wille ist da. Alle Angaben ohne Gewähr und Haftung!
Tipnutzung auf eigene Gefahr! Alter-Schwede.de distanziert sich ausdrüklichvon Inhalten gelinkter Seiten.
Urheberrecht bei den Autoren (c) by Alter-Schwede.de. Sorry für den Formalkram und jetzt VIEL SPASS!

Wir übernehmen keinerlei Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Tipfehler z.B. können auch bei grösster Sorgfalt vorkommen. Haftungsansprüche gegen den Autor oder den Betreiber, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.


zurück