ALTER-SCHWEDE . de Das Auto-Forum für Schwedenfans oder solche die es werden wollen |
Technik A - Z |
||
CBV beim volvo 850 T5>Hallo,>habe gelesen, wenn die Nadel der Ladedruckanzeige, beim Beschleunigen, erst zu 3/4 ausschlägt und dann auf die Hälfte zurückgeht, dass dann das CBV nicht mehr ganz O.K. ist. Dann laß ich noch, dass man es, bei hoher km-Leistung, wechseln sollte. Ich hab jetzt 194 tkm runter mit dem CBV. Ladedruck ist original. >Thx >Nedim Schwankt Deiner denn so? Eventuell auch erstmal die Schläuche zwischen Verdichtergehäuse, Ladedruckventil und Druckdose erneuern (auch "Luftüberschussleitung" Ventil --> Anschaugschlauch). Schlauch zum CBV erneuern. Ladedruck-Grundeinstellung vornehmen. Gruß Ingo-960SE Re: CBV - brauche Infos 31. März 2005 12:02:03 - Nedim 855 T5 Also, normalerweise geht die Nadel zur Hälfte ins weiße Feld, aber öfter auch weiter! Wenn ich an der Bahn z. B. bei 200 km/h Vollgas gebe, dann geht die Nadel noch weiter! Der Motor läuft ganz ruhig und zieht ordentlich, das CBV hört man auch arbeiten. Mir fällt gerade ein, ich habe regelmäßig Fußabdrücke vom Marder auf dem Motor. Bislang hat er nichts zerfressen, aber ihm scheint was am Volvo zu liegen, schließlich begleitet er mich seit über einem Jahr! Die Schläuche müsste ich mir mal genauer anschauen. Re: CBV - brauche Infos 31. März 2005 12:34:34 - Wolfgang 855T5 (WT) Hallo, Hälfte (0,5 bar) iss aber nen bisschen dünn. Standartdruck ist 0,66 bar soweit ich weiss. Gruss Wolfgang >Hallo, >Hälfte (0,5 bar) iss aber nen bisschen dünn. Standartdruck ist 0,66 bar soweit ich weiss. >Gruss >Wolfgang >Die müsste er aber haben. Dann gib ihm mehr :-) Ok, beim Schalter ist der Leistungsmangel nicht so gravierend. Meine Automatik schluckt gerade im 3 und 4 auf der Autobahn sehr viel Leistung. Fahre andere Software mit z.Zt. 0.9 bar Gruss Wolfgang >Hallo, >ich habe dasselbe Phänomen, nur eben, dass die Anzeige kurzfristig auf Anschlag geht und dann wieder zurück (also bei Vollast nur ein kleines Stückchen auf 0,9 bar. Die 0,66 bei Normalbetrieb erreiche ich schon nur schwingt auch hier die Druckanzeige immer win wenig über.... >Solange Du nach dem zurückschwingen nicht zuwenig Druck hast sollte alles ok sein oder ?? >Greez >Steffen Moment, Du hast den T5R, der hat ja serienmässig den Overboost auf 0.9 Das passt schon. Nedim hat meines Erachtens den Serien T5. Gruss Wolfgang Re: CBV - brauche Infos 31. März 2005 15:06:06 - Nedim 855 T5 Meiner ist ein serien T5. Aber der Boost des T5-R hält 30 Sek. Steffen schreibt was von "kurzfristig bis Anschlag". 30 Sek. stell ich mir länger vor ;-) @Wolfgang: Was meinst du mit ner anderen Software, will auch! Re: CBV - brauche Infos 31. März 2005 15:42:51 - Steve T5R iss schon klar, deshalb habe ich ja geschrieben, im "Normalbetrieb" da geht auch meiner nicht auf o,9. Nur mit Vollast eben. Aber es geht ums überschwingen und das tut er bei 0,66 so wie bei 0,9....wollte ich damit sagen ! Greez Steffen Re: CBV - brauche Infos 31. März 2005 15:46:21 - Steve T5R Mit Anschlag meine ich Anschlag: also die Laderdrucknadel eigentlich schon fast aus der Anzeige rausgeprügelt. Danach langsam auf "fast Anschlag" (bei Vollast 0,9 im Normalbetrieb auf 0,66 nur da ist das Überschwingen nicht so krass....also nicht auf "Anschlag") Hui hui jetzt wirds langsam schwierig :-)) Steffen Re: CBV - brauche Infos 31. März 2005 16:17:59 - Nedim 855 T5 Werde mich mal erkundigen, was ein neues CBV kostet, schließlich hat meiner schon 8 Jahre hinter sich! |
Anmerkung: Wer noch Ideen und Erkenntnisse hat, bitte einfach einen Beitrag ins Technikforum unter dem Betreff "A-Z" und unter angabe des Themas. Der Beitrag wird dann ins A-Z mit aufgenommen! Kann eine Weile dauern aber der Wille ist da 3;o) |
DISCLAIMER |
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Tipfehler z.B. können auch bei grösster Sorgfalt vorkommen. Haftungsansprüche gegen den Autor oder den Betreiber, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.