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Auflasten
Auflasten kann man die 2,3 Liter Versionen auf 1,85 Tonnen. Entspricht
zwei Pferden + Haenger oder einem leichten Haengern und noch mal nen Volvo
hinten drauf ;-))
Einen interessanten Ansatz gab es aber auch hier:
Als Antwort auf: Re: Steuerersparnis bei 740 / 940 Diesel - Auflasten
>>>>vielen Dank für Deinen Beitrag - ich
habe in diesem E-Steuer-Urwalt eh' nur
einen blassen Schimmer. Die Auflastung wird
mit unserem Wickinger-Sarg wohl auch
nicht durchzuführen sein. Dann hat man
doch auch keine Hinterbank mehr, oder?!
>>>>Und die hinteren Seitenfenster muss man
doch auch verblenden??
>>>>Ich werde mal bei Oberlandens nachfragen,
wie der Stand der Dinge ist.
Garmisch ist ja gerade mal 49 KM von meinem
Wohnort entfernt.
>>>>Gruss Uwe
>>>Hallo Uwe,
>>>verwechsle nicht:a.)umschreiben in LKW
geschl.Kasten,dann hintere Sitzreihen
raus( 2-Sitzer),Trennwand rein,Sitzbefestigungspunkte
unbrauchbar machen.Hintere
Seitenscheiben verblenden verlangen manche
Finanzämter,wir(der TüV)nicht,jedenfalls
nicht in Hessen.Besteuerung IMMER erst Finanzamt
fragen,ob die einem Privatmann
so ein "Gefährt" auch als LKW versteuern!
>>>b.)bloßes anheben des zul.Gesamtgewichtes
auf über 2800 kg,Auto weiterhin
5-Sitzer!Problem:Übliche Kombis sind
nicht für über 2800 kg techn.ausgelegt.
>>>Gruß-Hans.J.
>Hallo,
>mal rein theoretisch ... was wäre beim
Volvo notwendig, um ihn auf 2.8t aufzulasten?
Könnte man ihn technisch so verändern
(verstärkern), dass er dadurch als LKW
eingestuft werden könnte?
>Soweit ich weiß, gab's vom 245 auf
jeden Fall eine Lieferwagenausführung ... war
dieses Modell vielleicht für 2.8t vorgesehen?
Und gab es den 700/900er evtl. auch als
Lieferwagenausführung?
>Gruß.....Ingo 760-TD
Hallo Ingo,
das ganze wird wohl aus verschiedenen Gründen
scheitern,in erster Linie wg.den
Achslasten:Fz-Schein Ziff.16 u.17:nimm die
Summe der Achslasten,bleibst Du unter
etwa 2500 kg,so ist die Chance,eine Herstellerfreigabe
für Auflastung zu
bekommen,praktisch bei null.Liegst Du zwischen
2500 und 2700,gehts vielleicht mit
Änderungen an Bremse u.Fahrwerk (nach
Herstellerangabe!!!),über 2700 kg vielleicht
auch ohne Änderungen.Wg.der Lieferwagenausführung
weiß ich nix,frag mal bei
Volvo nach.Einfach verstärken geht nur
mit Freigabe des ABE-Inhabers (Volvo)!Aber
dennoch ein Lichtblick:die jetzige Steuergesetzgebung
ist ja auch nicht unendlich lange
gültig,soweit ich weiß,wird 2004/2005
neu verhandelt und bleibt die SPD an der
Regierung,legen die bestimmt die Steuer auf
den Spritpreis um,das wollten die doch
sowiso schon früher dauernd...
Gruß-Hans-J.
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